2015 Alle Beschlüsse bis 2028

Nachhaltiges Denken umsetzen

Beschluss Nr.: 001

Beschluss – 1)
Es wurde beschlossen:
Dass sämtliche Kosten von Kursen, Workshops, Ausflügen und Exkursionen sowie diverse andere
Bildungsveranstaltungen mit den Mitgliedsbeiträgen und eventueller zusätzlicher (Spenden aller Art)
Geldmittel anteilsmäßig unterstützt werden sollen.
(Dies wurde in der 4. Vorstandssitzung beschlossen)

Beschluss Nr.: 002

Beschluss – 2)
Es wurde beschlossen:
Um in Zukunft für NADEUM genug Geldmittel zu Verfügung zu haben, wurde nach einer
ausgiebigen Diskussion beschlossen, dass jedes Mitglied den Betrag von € 20 monatlich auf das
NADEUM Girokonto (2018 aufgelassen) oder Liqiditätskonto (2018 neu erstellt) bei der Oberbank
einzuzahlen hat.
Ausnamen sind Studierende oder NADEUM – Members die auf Grund ihres geringfügigen
Jahreseinkommens (Nachweispflicht) sich außerstande sehen dem Zahlungsdienst Folge zu leisten.
Ihr Betrag vermindert sich um 50%. Folglich sind bis Widerruf € 10 monatlich auf das NADEUM
Konto (Liquiditätskonto) einzuzahlen.
(Dies wurde in der 4. Vorstandssitzung beschlossen)

Beschluss Nr.: 003

Beschluss-3:
Es wurde beschlossen:
Sämtliche Konsumationen im Rahmen der NADEUM Vorstandssitzungen werden in Hinkunft von
den Teilnehmern selbst getragen.
(Dies wurde in der 4. Vorstandssitzung beschlossen)

Beschluss Nr.: 004

Beschluss-4:
Es wurde seitens des Vorstandes beschlossen:
Es wurde beschlossen, dass jedes zukünftige NADEUM Mitglied, unabhängig von seiner
Funktion, eigene Arbeitsmittel bereitstellen muss.
(Verfasst in der 6. Vorstandssitzung)

Beschluss Nr.: 005

NADEUM Zeitraum: BESCHLÜSSE 2015 – 2018 Berichtsdatum 2
In der 7. Vorstandssitzung wurden die Beschlüsse 5 – 7 niedergeschrieben:
Beschluss-5:
Es wurde beschlossen:
Dass die neue NADEUM Vereinssignatur für den E-Mail-Verkehr, individuelle Handhabung
akademischer Titel vorsieht.
[Jedes NADEUM – Mitglied kann frei entscheiden. International sind Titel aller Art nicht mehr in
Verwendung. In Österreich sowie in einigen Institutionen kann durch angeführte Titel ein mehr an
Respekt gegeben sein]

Beschluss Nr.: 006

Beschluss-6:
Es wurde beschlossen:
Ursache: Die Quartalskosten die an die Oberbank zu leisten sind, stehen in keinem Verhältnis zu den
Mitgliedsbeitrags Einnahmen.
Ergebnis: Als Ersatz des Oberbank Girokontos wurde ein Liquiditätskonto bei der Oberbank erstellt
(aus Kostengründen)

Beschluss Nr.: 007

Beschluss-7:
Es wurde beschlossen, dass:
Der Pressesprecher(Generalsekretär) und der Vorsitzende (Präsident) redigieren die NADEUM
Webpage in gemeinsamen Sitzungen

Beschluss Nr.: 008

In der 8. Vorstandssitzung wurde folgender Beschluss gefasst:
BESCHLUSS – 8:
Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, dass der Verein „NADEUM“ mit 01.01.2022 seine laufenden Kosten selbst trägt. Darinnen enthalten ist die Domain-Verwaltung sowie die E-Mails. Sämtliche zusätzlichen Agendas, wie telefonische zB.: IT-Supports, sind vorab dem Präsidium zu melden. Zahlungsverpflichtende Exkursionen und eventuelle Meetings [ Lokation und Verpflegungen] werden von den einzelnen NADEUM – Mitgliedern bis auf’s Weitere selbst getragen.

Beschluss Nr.: 009

BESCHLUSS – 9:
Es wurde beschlossen unter Punkt 3/ 9terBeschluss:
Der gesamte Vorstand, das sind der Präsident, der Vize-Präsident und der Generalsekretär können unter Wahrung des 4-Augen-Prinzips Unterfertigungen bei Geldüberweisungen ausüben, sind somit mit ihrer persönlichen Unterschrift, Zeichnungsberechtigte.
[In einer Diskussion wurden etwaige Rechtsprobleme beseitigt]

Beschluss Nr.: 010

BESCHLUSS – 10:
Durch Herrn Grimas Marcus / vulgo Gizmo, ein Kostenvoranschlag von € 500,00.
Produkt: Erstellung innerhalb von “Word-press” aber auf dem Server von mirkollektiv.at; eine Homepage ohne Werbung, kostenfrei in Bezug einer online Stellung und Betriebsdauer bis Wiederruf; Support und IT-Begleitung, Onlinestellung bei Fertigstellung der Webseite “nadeum.eu”. Daher der Beschluss € 500,00 sind für die neu zu erstellende “NADEUM.eu” für NADEUM leistbar. Etwaige minimale Abweichnungen sind erlaubt. [ Vorvertrag mit “Gizmo” gelesen, besprochen, befürwortet, genehmigt]

Beschluss Nr.: 011

BESCHLUSS – 11:
Es wurde beschlossen, dass Herr Marcus Grimas (Gizmo) in Zukunft bis etwaigen Wiederruf folgende IT – Leistungen erarbeiten, erbringen und begleitend sein wird:
Domain – Verwaltung
E-Mail Account Erstellung, Installierung und Schlüsselfertige Übergabe und weitere Verwaltung
Sowie die NADEUM – Webseite mit der offiziellen Anschrift www.nadeum.eu erstellen, wichtige Tools installieren und durch ein Backup sichern und notariell so verschriften, dass im Falle eines Unfalles, Ablebens oder anderen unvorhergesehenen Vorkommnisse alle Daten NADEUM jederzeit überantwortet werden können.
Des Weiteren ist Marcus Grimas alias Gizmo befugt gegenüber Dritter, bezüglich aller IT-relefanten Sachfragen, in unserem Namen zu unserem Vorteil handeln zu können.

Erklärung:
Auf Grund einer 50% – und mehr als 150%zentigen Preiserhöhung 2er @nadeum.eu E-Mails muss NADEUM die Reisleine ziehen. Der gesamte Vorstand wurde informiert und in einer kurzen Außerordentlichen-Vorstandssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass ein Neuer Vertragspartner bezüglich einer Webseite; Domainverwaltung und E-Mail-Hosting gesucht werden muss. Durch das Netzwerk des Präsidenten konnte dies in kürzester Zeit ermöglicht werden. Der Verein “Mirkollektiv” und dessen Vorsitzender kam mit dem Präsidenten von NADEUM in einem technisch konstruktiven Gespräch in kürzester Zeit zu einem für beide Seiten überaus guten tragbaren Vorvertrag. Sämtliche Zahlungen wie auch Erstellungen und Vorarbeiten wie auch technische Begleitung waren bereits unter dem Beschluss Nr. 10 hervorragend. Daher>>

Beschluss Nr.: 012

Antrag seitens des Präsidenten am 16.12.2023:
NADEUM möge Herrn Marcus Grimas als Stellvertreter des derzeitigen Generalsekretärs nominieren.
Begründung:
Um Mag. Phil. Andreas G. Andiel in technischer Hinsicht bei der Protokollierung bei sämtlichen offiziellen NADEUM – Treffen zu entlasten wird ihm zukünftig Herr Marcus Grimas zu Seite stehen.
Abstimmung:
Bei der GV 5 waren nach Ablauf der vorgeschrieben Wartezeit von 15 Minuten und nochmaliger Eröffnung 100% der NADEUM Mitglieder anwesend und NADEUM somit Beschluss fähig.
Der Antrag von Georg – Josef Scherbaum wurde seitens der anwesenden Personen positiv aufgenommen. In einer darauf folgenden Abstimmung wurde der Antrag „Einstimmig” angenommen.
Daher ergeht folgender Beschluss Nr.: 012
Somit wurde Herr Marcus Grimas in den NADEUM Vorstand in der 5 GV nominiert und aufgenommen.
Mit 16. Dezember 2023, 21:00 Uhr hat Herr Marcus Grimas diese Ernennung auch angenommen.

Beschluss Nr.: 013

Antrag vom 2024-02-20:
Seitens der afrikanischen Mitglieder aus Kenia, die eine Zweigstelle in Keneia – Ostafrika gründen wollen, wurde folgender Antrag gestellt:
Ist es der NADEUM Zentrale in Wien / Österreich möglich, die zukünftige Zweigstelle in Kenia durch einen einmaligen Kostenbeitrag der NADEUM KENIA AFRICA Mitglieder “Mr. Denis-Cheruiyot-Mitei, Mr. Ebeneza-Kipngetich-Maseti, Mr. Eli-Kiprono-Yebei, Mrs. Purity-Chepkoech, Mr. Barnaba-Osman-Kwanjeli” zu unterstützen? Die Gesamtkosten werden mit einer innerkenianischen NGO inklusive Banktransferkosten bis zu € 400,00 veranschlagt.
Begründung:
Im Februar 2024 haben sich die 4 Kenianer und ein Sudanese entschlossen, eine NADEUM Zweigstelle in Kenia zu gründen.
Im Einvernehmen mit dem Generalsekretär und den ausreichenden Budgetmitteln der NADEUM – Zentrale in Wien hat der NADEUM – Vorstand einstimmig beschlossen, diesem Antrag stattzugeben.
Dem Antrag wurde eine Kostenaufstellung über die zu zahlenden Mittel beigefügt. Jedes NADEUM-Mitglied kann diese unter den internen Daten “Buchhaltung” einsehen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 377,00 netto. In diesen Kosten sind sowohl die logistischen als auch die formalen Gründungskosten enthalten. (Logistik: 3 NADEUM KENIA Mitglieder: Reisekosten nach Nairobi, Hotelkosten und Verpflegungskosten; Vereinsgründung: alle behördlichen Kosten) Brutto inkl. Transferkosten werden es nach Abrechnung voraussichtlich ca. € 420,00 sein.
Diskussion:
Andreas sowie Georg – Josef sind sich einig, dass die ZENTRALE in Wien über ausreichend Budgetmittel verfügt, um die afrikanischen NADEUM – Mitglieder bei der Gründung ihres kenianischen Ablegers zu unterstützen.
Entscheidung Ende Februar 2024:
Dem Antrag der Afrikaner aus KENIA wurde stattgegeben. Es wurde daher beschlossen, dass nach Übermittlung aller polizeilichen Bescheinigungen und behördlichen Unterlagen sowie aller für NADEUM wichtigen persönlichen Daten der Mitglieder die Geldüberweisung erfolgen soll. Dies wird in der ersten Märzwoche 2024 erfolgen.
Beschluss:
In der nach reiflicher Überlegung getroffenen Entscheidung wurde der Antrag seitens der 5 NADEUM_KENIA Mitglieder zu 100% angenommen.
Es wurde daher beschlossen, dass der Betrag von € 377,00 in der ersten Märzwoche an die Gruppe in KENIA überwiesen wird.
Alle anfallenden Rechnungsbelege sind nach erfolgter Zweiggründung an die Zentrale in Wien zu übermitteln.

Beschluss Nr.: 014

Diskussion-2024:
Da Herr Andreas Andiel immer seinen Laptop dabei hatte, der Präsident aber bisher keinen Laptop hatte, der ausschließlich für NADEUM-interne Sitzungen verwendet werden konnte, waren sich der Generalsekretär und Georg Scherbaum einig, dass ein Laptop in der heutigen Zeit unbedingt notwendig ist.
Antrag:
Folgender Antrag wurde seitens des Präsidenten an das NADEUM-Präsidium gestellt. Der Verein NADEUM möge es ermöglichen, dass Herr Georg -Josef Scherbaum im Rahmen seiner Tätigkeit für NADEUM einen Laptop zur Verfügung gestellt bekommt. Da ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, wird diesem Antrag stattgegeben.
Beschluss:
Es wurde beschlossen, dem Präsidenten von NADEUM einen gleichwertigen Laptop (Preis ca. 600,00 €) zur Verfügung zu stellen.

Beschluss – Nachtrag zu Beschluss Nr.: 013 ergibt den Beschluss Nr.: 015

Da der Kenia-Schilling “KES” gegenüber dem Euro an Wert zugelegt hatte, musste NADEUM die Zahlungen erhöhen. Da zur Gründung einer Afrika Branch einige Zahlungen in Kenia wie in Österreich notwendig wurden, wir folgender Antrag gestellt:
Antrag:
Ein gebrauchtes Laptop für Denis unter zuhilfenahme der fachrechtlichen Beratung seitens Gizmo.
Eine Notarielle Beglaubigung mit anschließender Kontrolle seitens eines beeideten Dolmetschers. Übersendung der notwendigen Zahlungen zur Gründung einer Zweigstelle in Kenia.
Beschluss:
Sämtliche Zahlungen können erfolgen sind aber durch Rechnungslegungen einsehbar zu halten.

Beschluss Nr.: 016

Auf Grund des Mangels an Zeit für ein Lektorat und eines profunden Dolmetschers hatte sich der Präsident entschlossen DeepL.com als Übersetzungstool zu verwenden. Er wird sich die Jahresabozahlungen zu 50% mit dem Verein NADEUM teilen und seinen Anteil mit Jahresabrechnung begleichen.